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Aufgrund der Vielzahl der deutschen Steuergesetze (es gibt mehr als 200 verschieden Steuerarten!) ist für den steuerlichen Laien so gut wie nicht mehr durchzublicken. Wir beraten Sie hier in allen Belangen.
Unser Hauptberatungspunkt liegt auf u. a. folgenden Steuerarten:
Um Sie hier bestmöglich beraten zu können benötigen wir Vollmachten von Ihnen die es uns ermöglichen sofort beim Finanzamt verschiedene Daten abzufragen (Steuersollstellungen, geleistete Zahlungen, offene Beträge).
Wir nähern uns leider immer mehr dem gläsernen Menschen gegenüber den Verwaltungen. So melden mittlerweile viele Behörden Ihre Daten unmittelbar an die Finanzverwaltung, u. a. Versicherungen, Banken und Sparkassen, Agentur für Arbeit, Krankenkassen, Rentenversicherungen. Welche Daten gemeldet wurden erfuhren wir in vielen Fällen erst mit Erhalt des Steuerbescheides, in dem dann auch sehr unliebsame Überraschungen auftauchten.
Ich als Steuerberater habe nun die Möglichkeit aufgrund Ihrer Vollmacht diese gemeldeten Daten vor Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt abzufragen und dann diese Daten mit Ihren Belegen abzugleichen.
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Stefan Antweiler
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